AKTUELLE INFORMATIONEN

KABINETT BESCHLIEßT MAUT-ÄNDERUNG
(u.a. ab 1.10.2015 inkl. 7,5 t , breitere Staffelung der Maut nach Achsen und wieder leichte Erhöhung für schwere LKW - Züge E5/E6)
5. November 2014 | Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen, wonach die Lkw-Maut zum 1. Juli 2015 auf weitere rund 1100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet wird. Zum 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze, ab der Lkw mautpflichtig sind, von bisher zwölf Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut dann ab 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf den rund 12 800 Kilometern Bundesautobahnen und seit August 2012 zusätzlich auf rund 1200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2013 bei rund 4,4 Milliarden Euro.
Bereits zum 1.1.2015 wird mit einer neuen, eigenen Kategorie für Euro VI Fahrzeuge der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen gelten. (ampnet/nic)
(Diese Nachricht wurde in der Rubrik Schlagzeilen von MOTOR-TRAFFIC.de mit den Schlagworten - Kabinett beschließt Maut-Änderung - am 05.11.2014 um 11:28 Uhr2014-11-05 veröffentlicht)
DYNAFLEET - EIN NEUES TRANSPORTINFORMATIONSSYSTEM VON VOLVO
Damit können unsere Mieter in Echtzeit die Aufenthaltsorte ihrer Fahrzeuge, den Kraftstoffverbrauch, Nachrichten, Lenkzeiten, Wartungsintervalle und viele andere Daten einsehen. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand und können schnell reagieren. Dynafleet gibt jedem in der Transportkette wichtige Informationen.
Dies wiederum erhöht das Verständnis für den gesamten Betrieb und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.
JÄHRLICHE ÜBERPRÜFUNG DER LADUNGSSICHERHEIT
Aktuell ist auch die jährliche Überprüfung der Ladungssicherheit im Rahmen der Hauptuntersuchung unserer Sattelauflieger.
Die Zertifizierung des Sattelaufliegers durch den Hersteller kann nur aufrecht erhalten werden, wenn die für die Zertifizierung notwendigen Bauteile und Voraussetzungen im Rahmen der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung des Sattelaufliegers nach den Vorgaben des Herstellers überprüft und ggfs. erneuert werden.
Dieser Service ist in der Miete des Sattelaufliegers enthalten, jedoch muss auf die Ausführung bei Vorstellung zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durch den Fahrer geachtet werden!
Leipzig, den     © YC 2010 - 2023 All rights reserved | HONUFA Nutzfahrzeuge | Leipzig | Telefon: 034205 - 85 763 | info@honufa.de | Impressum    |